Ortstermine in Blumberg und allen Stadtteilen nach Absprache
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Neutrale technische Begleitung bei Vorabnahme und Abnahmetermin für private Bauherren und Wohnungskäufer in Blumberg
Steht Ihr Neubau oder Ihre Sanierung in Blumberg kurz vor der Fertigstellung, ist die Bauabnahme der entscheidende Moment: Mit der Abnahme kehrt sich in der Regel die Beweislast um, und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Wir begleiten private Bauherren und Wohnungskäufer in Blumberg und den Ortsteilen bei der Bauabnahme, idealerweise mit einer Vorab-Begehung ein bis zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin. Dabei prüfen, dokumentieren und ordnen wir technisch ein.
Ihr Ansprechpartner: Leon Lottermoser, Sachverständiger im GENIUS Sachverständigenbüro
Die Bauabnahme ist nach BGB § 640 der rechtserhebliche Schritt, mit dem Sie das Werk Ihres Bauunternehmers als im Wesentlichen vertragsgemäß bestätigen. Ab diesem Zeitpunkt kehrt sich in der Regel die Beweislast um, und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen. Zudem wird mit der Abnahme in der Regel die Vergütung fällig. In Blumberg betrifft das jedes Vorhaben, ob Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus oder ein Vorhaben nach Bauträgervertrag.
Die privatrechtliche Bauabnahme ist wichtig für die Gewährleistungsfrist, die bei Bauwerken nach § 634a BGB fünf Jahre beträgt. In Blumberg muss zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Abnahme unterschieden werden. Eine behördliche Schlussabnahme nach § 67 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) gibt es nur, wenn die Baurechtsbehörde sie anordnet; zuständig ist das Baurechts- und Naturschutzamt des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen. Bauabnahmen in Deutschland folgen dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder der VOB, je nach Vertragsgrundlage.
Bei der förmlichen Abnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem alle Beteiligten den Zustand des Gebäudes festhalten. In der Regel unterschreiben beide Parteien das Protokoll. Daneben gibt es die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme, deren Voraussetzungen und Folgen jedoch eine rechtliche Frage sind, wir empfehlen, diese mit einem separat beauftragten Rechtsanwalt zu klären.
Bauabnahme und Baubegleitung sind zwei verschiedene Leistungen. Die Baubegleitung prüft offene Bauphasen, solange Abdichtung, Dämmung und Leitungen noch sichtbar sind. Die Bauabnahme betrachtet das fertige Werk kurz vor Ihrer Unterschrift. Wer beides kombiniert, kennt am Abnahmetag viele Punkte bereits.
Stufen bis zur Empfehlung
Ein Kontakt: Leon Lottermoser
Ortsteile plus Kernstadt Blumberg
Berufsverband, keine Zertifizierung
Frost und Schnee in der Höhenlage
Das hochgelegene Klima mit langen Wintern kann Frostschäden an Putz, Sockelzone und Außenleitungen begünstigen. Unzureichende Dämmung und nicht fachgerecht ausgeführte Anschlüsse können zu Wärmebrücken und Schimmelrisiko führen, gerade in der Höhenlage von Blumberg.
Lage am Albrand, Hang bei Achdorf
Blumberg liegt im Süden des Schwarzwald-Baar-Kreises am südwestlichen Rand der Schwäbischen Alb nahe der Schweizer Grenze. Die örtlichen Gegebenheiten bringen bei einer Bauabnahme spezifische technische Punkte mit sich, die wir am jeweiligen Objekt im Blick haben.
Im Gebiet um Achdorf und Richtung Wutachtal können Gebäude auf Opalinuston- oder Keuperböden stehen. Am Eichberg bei Achdorf kam es im Januar 1966 zu einer großen Hangrutschung. Solche Untergründe können zu Setzungen und Rissbildungen führen, Entwässerung, Drainagen und Kelleraußenwände verdienen hier besondere Aufmerksamkeit.
Siedlungshaus, Bauernhaus oder Neubau
Die Gebäudetypen in Blumberg sind sehr unterschiedlich: Die Bergarbeitersiedlung mit rund 600 einfachen Häusern, die zwischen 1937 und 1940 entstanden und für die ein Bericht von 1940 dünne Wände nannte, steht neben alten Bauernhäusern in Achdorf, Fützen oder Riedöschingen, Nachkriegsbauten ab den 1950er Jahren und neueren Baugebieten. In Fützen und Randen brannte im April 1945 ein großer Teil der Gebäude ab und wurde danach wieder aufgebaut. Am 30. März 1873 brannten in Blumberg in einer Stunde 31 Häuser. Diese Vielfalt an Baualtersstufen bringt unterschiedliche Mängelrisiken mit sich.
Spuren des Erzbergbaus
Beim früheren Eisenerzabbau der Doggererz AG von 1937 bis 1942 blieben im Stoberg unverfüllte Hohlräume zurück, und den Erzhorizont überdeckt Ornatenton, der Wasser staut. Daraus können Setzungserscheinungen, stauendes Wasser und feuchte Keller resultieren, ein Grund, bei der Bauabnahme Feuchtemessungen am Objekt durchzuführen.
Häuser nahe Wutach und Aitrach
Entlang von Wutach, Aitrach und im Bereich Zollhausried können Grundwasser und Hochwasser eine Rolle spielen. Feuchte Keller und aufsteigende Feuchtigkeit sind hier möglich, die Hochwassergefahrenkarten der LUBW geben dazu einen ersten Anhaltspunkt.
Neubau in einem Wohngebiet
Bei Neubauten, etwa in Wohngebieten wie Kirchberg II in Hondingen oder Vogelherd, achten wir besonders auf Sockel, Abdichtung und die Entwässerung rund ums Haus.
Leon Lottermoser ist Ihr Ansprechpartner im GENIUS Sachverständigenbüro. Er kommt zur Vorab-Begehung und zum Abnahmetermin, hält die Befunde mit Fotos fest und erklärt sie Ihnen vor Ort in verständlicher Sprache.
Verdeckte Mängel, Zeitdruck der Baufirma und Unklarheit darüber, was wirklich noch „kleine Restarbeiten" sind und was ein echter Mangel, das sind häufige Gründe, warum Bauherren eine sachverständige Begleitung wünschen. Die Bauabnahme sollte gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen erfolgen, damit technische Details nicht übersehen werden. Unsere Begleitung kann durch klare Mängellisten und eine strukturierte Begehung für Ruhe und Übersicht sorgen in einer Situation, die sonst leicht zu Ärger führen kann.
Typische Befunde bei Bauabnahmen können sein: Rissbildungen an Fassade oder Innenputz, Feuchtigkeit in Kellern oder an Wärmebrücken, unvollständig montierte Haustechnik, fehlende Unterlagen. In Blumberg kommen besondere Risiken hinzu: Die Höhe von rund 704 Metern im Hochtal zwischen Eichberg und Buchberg kann Frost und Schnee mit sich bringen, Putzschäden, Kondensation und Schimmelrisiko an Wärmebrücken können die Folgen sein. Hanglagen, tonige Böden und die Nähe zu Wutach und Aitrach können die Anforderungen an Abdichtung und Entwässerung erhöhen. Ob Neubau in einem neueren Baugebiet oder Sanierung eines Bestandsgebäudes, eine sachliche technische Prüfung gibt Ihnen eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung.
Wir führen eine visuelle, nicht zerstörende Prüfung aller sichtbaren und zugänglichen Bauteile durch. Unsere Arbeit umfasst die systematische Dokumentation und technische Einordnung von Auffälligkeiten. Wir öffnen keine Bauteile ohne gesonderten Auftrag und nehmen keine statischen Berechnungen vor. Zählerstände sollten bei der Übergabe dokumentiert werden.
Typische Bauteile, die wir bei Wohngebäuden in Blumberg in Augenschein nehmen können: Dach (soweit gefahrlos einsehbar), Gebäudefassade und Sockel, Fenster und Türen, Innenausbau einschließlich Böden und Wände, Bäder, Haustechnik soweit sichtbar, Balkone, Garagen und Außenbereiche im Rahmen der Zugänglichkeit.
Wir arbeiten in vier dokumentierten Schritten: Befund, Feststellung, Einordnung, Empfehlung. Der Auftraggeber wählt vorab, ob eine mündliche Einschätzung vor Ort oder eine schriftliche Stellungnahme gewünscht ist. Die Art und der Umfang der Bearbeitung werden vor dem Termin schriftlich vereinbart.
Unser strukturiertes Vorgehen schafft Transparenz bei jeder Bauabnahme in Blumberg. Vier klar getrennte Schritte sorgen dafür, dass Beobachtungen nicht mit Bewertungen vermischt werden und Sie als Auftraggeber nachvollziehen können, wie wir zu unseren Einschätzungen kommen.
Alle sichtbaren Auffälligkeiten werden neutral erfasst und fotografiert, zum Beispiel Risse, Verfärbungen, unebene Flächen, auffällige Feuchtewerte. Messgeräte setzen wir zur Unterstützung ein; im Vordergrund steht die Sichtprüfung aller zugänglichen Bereiche.
Aus dem Befund leiten wir eine klare Feststellung ab, zum Beispiel: „Rissbildung im Putz über der Fensterecke im Obergeschoss, Rissbreite mit der Rissmesskarte erfasst." Ob daraus ein Mangel folgt, beurteilen wir erst in der Einordnung.
Bei Häusern am Hang notieren wir dazu, auf welcher Gebäudeseite Feuchte oder Risse auftreten.
Wir schätzen ein, welche Auswirkungen ein Befund auf Alltagstauglichkeit, Feuchteschutz, Wärme- oder Schallschutz und Dauerhaftigkeit haben kann. Wirtschaftliche oder rechtliche Folgen bewerten wir nicht, das bleibt eine Frage für Ihren Rechtsanwalt.
Wir machen Vorschläge zu sinnvollen Maßnahmen: Nachbesserung durch den Unternehmer, Beobachtung über einen bestimmten Zeitraum oder eine weitergehende Untersuchung nach gesondertem Auftrag. Wir vermitteln keine ausführenden Firmen und haben kein Eigeninteresse an Folgeaufträgen für Bau oder Sanierung.
Für die Abnahme selbst heißt das: abnehmen, unter Vorbehalt abnehmen oder offene Punkte zuerst nachbessern lassen.
Die Entscheidung zur Abnahme liegt dabei immer bei Ihnen als Auftraggeber.
Wir liefern dafür die technische Grundlage, keine rechtliche Bewertung.
Von der unverbindlichen Anfrage bis zur Übergabe der Ergebnisse folgen wir einem klaren Ablauf in vier Schritten. Fotos und Unterlagen können Sie vorab per E-Mail oder WhatsApp senden, damit wir den Termin vorbereiten können. Umfang, Fragestellung, Ergebnisformat und Honorar inklusive Anfahrt werden vor dem Auftrag schriftlich vereinbart.
Wir klären zunächst, ob es um einen Neubau, eine Sanierung oder eine Teilmaßnahme geht und in welchem Ortsteil, etwa Kernstadt, Zollhaus, Riedöschingen oder Hondingen, sich das Gebäude befindet. Bauvertrag, Baubeschreibung und vorhandene Pläne sehen wir uns vorab an, soweit Sie uns diese zur Verfügung stellen. Sie haben die Möglichkeit, vorab Baustellenfotos zu senden, damit wir uns ein erstes Bild machen können.
Beim Termin vor Ort gehen wir gemeinsam das Objekt systematisch durch, Raum für Raum, mit besonderem Augenmerk auf kritische Stellen wie Feuchteräume, Dachgeschoss und Kellerräume. Wir begutachten ausschließlich sichtbar zugängliche Bereiche und setzen dabei bewährte Hilfsmittel ein: Feuchtemessgerät, Infrarotthermometer, Hygrometer, Streiflichtlampe und Rissmesskarte. Auf Wunsch geben wir bereits während des Termins eine erste mündliche Einschätzung.
Alle Befunde werden fotografisch dokumentiert und in eine strukturierte Mängel- und Beobachtungsliste überführt. Auf Wunsch erstellen wir ein eigenes Abnahmeprotokoll, getrennt von den Unterlagen des Bauunternehmens. Die Beschreibung der einzelnen Punkte ist klar und verständlich formuliert, damit Sie diese gegenüber Ihrem Bauunternehmer oder Bauträger kommunizieren können. Jeder Punkt erhält eine Ortsangabe, damit er am Objekt wiederzufinden ist.
Sie wählen vorab, ob ein kurzes mündliches Fazit vor Ort ausreicht oder eine schriftliche Stellungnahme gewünscht ist. Wir ordnen die Mängelpunkte technisch ein und geben Empfehlungen, ohne rechtliche Bewertungen vorzunehmen. Bei Bedarf kann der weitere Umgang mit der Mängelliste mit einem separat beauftragten Rechtsanwalt abgestimmt werden. Ob Sie abnehmen, kaufen oder sanieren, berührt unsere wirtschaftlichen Interessen nicht.
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Anlass | Neubau, Sanierung, Anbau oder Teilabnahme kurz vor der Fertigstellung |
| Wir prüfen | sichtbare und zugängliche Bauteile von Keller bis Dach, mit orientierenden Messungen |
| Ergebnis | Mängelliste mit Fotos, auf Wunsch ein eigenes Abnahmeprotokoll |
| Empfehlung | Abnahme erklären, mit Vorbehalt abnehmen oder Nachbesserung verlangen |
| Wichtig | die Abnahmeentscheidung treffen Sie, nicht wir |
Soll der Zustand schon vor Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück festgehalten werden, ist die Beweissicherung die passende Leistung.
Wir begleiten Bauherren und Käufer bei verschiedenen Anlässen: Abnahme eines Neubaus, Abnahme nach Sanierung oder Modernisierung, Teilabnahmen einzelner Gewerke oder Bauabschnitte. Der Auftraggeber sollte alle relevanten Bauunterlagen zur Abnahme bereithalten, damit wir die Prüfung auf die vertraglich geschuldete Leistung beziehen können.
Eine Begehung vor dem offiziellen Abnahmetermin gibt Ihnen Zeit: Mängel, die wir dabei feststellen, kann der Bauunternehmer vor dem Haupttermin noch nachbessern. Das reduziert den Druck am Abnahmetag und sorgt für eine klarere Ausgangslage.
Der typische Ablauf: Wir gehen gemeinsam Raum für Raum durch das Gebäude, erstellen eine erste Mängelliste mit Fotos und klären offene Fragen. In Blumberg ist diese Vorab-Begehung besonders bei Winterfertigstellungen hilfreich, weil witterungsbedingte Mängel, etwa frostbedingte Risse oder nicht abgeschlossene Außenanlagen, rechtzeitig erkannt werden können.
Beim eigentlichen Abnahmetermin treten wir als technische Begleitung auf: ruhig, sachlich, mit dem Blick auf Fakten. Wir benennen Mängel, erläutern technische Hintergründe und achten darauf, dass bei der Abnahme die festgestellten Mängel schriftlich im Protokoll festgehalten werden. Auf Wunsch erstellen wir ein separates eigenes Abnahmeprotokoll für Sie, zusätzlich zu den Unterlagen des Bauunternehmens oder Bauträgers.
Die Entscheidung über Abnahme, Abnahme mit Vorbehalt oder Ablehnung treffen ausschließlich Sie als Auftraggeber. Unsere Empfehlung ist technisch; rechtliche Vorbehalte formulieren wir nicht.
Auch in Ortsteilen wie Hondingen, Fützen oder Nordhalden kann es um den Umbau älterer Bauernhäuser, die Umnutzung von Scheunen zu Wohnraum oder einen Anbau an ein Bestandsgebäude gehen. Solche Projekte bringen besondere technische Herausforderungen mit sich: Anschlussdetails zwischen Alt und Neu, Feuchteschutz im Übergang, Niveauunterschiede, Wärmedämmung und Schallschutz.
Auch bei kleineren Maßnahmen wie einer Badkernsanierung oder einem Fenstertausch kann eine sachliche Abnahmebegleitung sinnvoll sein, um den Zustand vor und nach den Arbeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die folgenden Punkte können bei Bauabnahmen auftreten. Wesentliche Mängel können zur Verweigerung der Abnahme führen, ein Grund mehr, jeden Befund sorgfältig zu dokumentieren.
Die Bauabnahme kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten: Sie nehmen das Werk ab, Sie nehmen es mit Vorbehalt ab, oder Sie lassen offene Punkte nachbessern. Nach BGB § 640 ist der Auftraggeber in der Regel verpflichtet, ein mangelfreies Werk abzunehmen. Was „mangelfrei" im Einzelfall bedeutet und welche Konsequenzen eine Verweigerung hat, ist eine juristische Frage, die individuell mit einem Rechtsanwalt zu klären ist.
Wir unterstützen Sie technisch dabei, den Umfang und die Bedeutung festgestellter Mängel nachvollziehbar zu erfassen. Ob Sie unterschreiben, entscheiden Sie; rechtliche Vorbehalte formulieren wir nicht. Solange offene Punkte bestehen, empfehlen wir aus technischer Sicht, keine Abnahme „ohne Vorbehalt" zu erklären, die rechtliche Bewertung obliegt Ihrem Anwalt.
Je besser Sie vorbereitet sind, desto effizienter verläuft der Ortstermin. Wir empfehlen, vorab alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen und offene Fragen zu notieren.
Der Bebauungsplan legt fest, was auf Grundstücken gebaut werden darf. Auch Angaben wie die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die maximale Anzahl der Vollgeschosse und die Baufenster, die den Bereich zeigen, wo Gebäude stehen dürfen, gehören zum Baurecht; eine Prüfung, ob das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht, leisten wir nicht.
Zwei Begriffe werden oft verwechselt: die Abnahme gegenüber dem Bauunternehmer und die behördliche Schlussabnahme.
| Merkmal | Abnahme gegenüber dem Unternehmer (§ 640 BGB) | Schlussabnahme nach LBO |
| Grundlage | Ihr Bauvertrag mit dem Unternehmer | Landesbauordnung Baden-Württemberg, § 67 |
| Beteiligte | Bauherr und Bauunternehmer oder Bauträger | Baurechts- und Naturschutzamt des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis |
| Wann | bei Fertigstellung des Werks | nur, wenn die Baurechtsbehörde sie anordnet |
| Unsere Rolle | technische Begleitung, keine Rechtsberatung | keine, die Behörde leitet den Termin selbst |
Ob die Baurechtsbehörde eine Schlussabnahme angeordnet hat, ergibt sich aus der Baugenehmigung oder einer gesonderten Anordnung; Fragen dazu beantwortet das Landratsamt.
Unsere Tätigkeit hat klare Grenzen, die wir transparent benennen, damit Sie wissen, was Sie von uns erwarten können, und was nicht.
Wir leisten keine rechtliche Beratung und setzen keine Ansprüche gegenüber Bauunternehmen oder Bauträgern durch. Vertragsauslegung ist nicht Teil unserer Dienstleistungen. Die Entscheidung über Abnahme, Abnahme mit Vorbehalt oder Abnahmeverweigerung trifft ausschließlich der Auftraggeber, gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung. Wir nehmen keine statischen Berechnungen vor und machen keine Aussagen zur Tragfähigkeit über das übliche visuelle Prüfmaß hinaus. Verdeckte Untersuchungen, Bauteilöffnungen und Laboranalysen erfolgen nur nach gesonderter Absprache und gesondertem Auftrag. Wir machen keine Angaben dazu, wie Gerichte, Banken oder Versicherer bestimmte Sachverhalte bewerten.
Zusammengefasst sind folgende Leistungen nicht Teil unserer Bauabnahme-Begleitung in Blumberg:
Mehr Leistungen
Der Termin liegt in der Regel kurz vor dem geplanten Einzug, wenn alle vertraglich vereinbarten Arbeiten im Wesentlichen fertiggestellt sind. Wir empfehlen eine Vorab-Begehung etwa ein bis zwei Wochen vorher, damit Nachbesserungen vor dem eigentlichen Abnahmetermin möglich sind. Eine behördliche Schlussabnahme gibt es nach LBO nur, wenn das Landratsamt als Baurechtsbehörde sie anordnet.
Rechtlich können Sie die Abnahme selbst vornehmen. Technische Details, etwa die Frage, ob ein Riss nur optisch oder statisch relevant ist, ob eine Abdichtung fachgerecht ausgeführt wurde oder ob Wärmebrücken vorliegen, sind für Laien oft schwer zu beurteilen. Eine sachverständige Begleitung kann insbesondere bei komplexen Neubauten oder Sanierungen mit Anbau einen Mehrwert bieten.
Das ist eine rechtliche Frage, die individuell mit einem Rechtsanwalt zu klären ist. Wir helfen Ihnen, den tatsächlichen technischen Umfang und die Bedeutung der Mängel nachvollziehbar zu erfassen, damit juristische Entscheidungen auf einer soliden Grundlage vorbereitet werden können.
Bei winterlichen Bedingungen sind Außenbereiche, Dach und Außenanlagen teilweise nur eingeschränkt beurteilbar. In solchen Fällen kann eine zweite Begehung nach Tauwetter oder ein gestuftes Vorgehen sinnvoll sein, sofern dies mit allen Beteiligten abgestimmt wird. Gerade in der Höhenlage von Blumberg kann das vorkommen.
In der Regel lädt der Unternehmer zur Abnahme ein und führt das Protokoll. Wir empfehlen, auf ein vollständiges Protokoll zu achten. Wir erstellen auf Wunsch ein ergänzendes Protokoll für Sie, dessen Inhalte sachlich und frei von rechtlichen Bewertungen bleiben.
Auch nach der Abnahme können innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel geltend gemacht werden, die Details sind rechtlich zu prüfen. Wir können bei später auftretenden Auffälligkeiten erneut mit einer bautechnischen Stellungnahme unterstützen.
Ja, wir begleiten auch gezielte Teilabnahmen oder Schwerpunktprüfungen, etwa Dach, Kellerabdichtung oder Fassade, sofern der Umfang vorab klar vereinbart wird. Gerade Rohbau und Abdichtung in Hanglagen um Blumberg können technisch besonders kritisch sein.
Das Honorar wird individuell nach Umfang, Objektgröße und gewünschter Dokumentation vereinbart und vor Beauftragung schriftlich bestätigt. Anfahrtskosten nach Blumberg und in die Ortsteile, etwa Fützen, Zollhaus, Riedöschingen oder Hondingen, sind im vereinbarten Honorar berücksichtigt. Wir nennen keine Pauschalbeträge, da jedes Vorhaben anders ist.
Wenn Ihr Neubau, Ihre Sanierung oder Ihr Anbau in Blumberg oder einem der Ortsteile vor der Abnahme steht, können Sie uns unverbindlich kontaktieren. Wir klären gemeinsam, welcher Umfang für Ihr Vorhaben sinnvoll ist, in welchem Format Sie die Ergebnisse erhalten möchten und welche Fragen am Objekt zu prüfen sind. Für Rückfragen steht Ihnen Leon Lottermoser aus dem GENIUS Sachverständigenbüro zur Verfügung.
Wir sind Mitglied im VIB e.V. (Verband der Immobilien- und Bausachverständigen) und kommen für Ortstermine in den Schwarzwald-Baar-Kreis und die Region in Baden-Württemberg. Die Mitgliedschaft im VIB ist keine Zertifizierung.
Fotos vom Bauzustand und die Baubeschreibung können Sie vorab per WhatsApp oder E-Mail schicken.
Unser gesamtes Prüfangebot zeigt die Startseite der Bausachverständigen für Blumberg. Für die Abnahme genügt oft ein Anruf, um Termin, Umfang und Unterlagen zu klären.
Begehung nach Vereinbarung
Blumberg mit allen Ortsteilen
Mo bis Fr 08:00-18:00 Uhr
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Leon Lottermoser, Sachverständiger im GENIUS Sachverständigenbüro
Das Abnahmeprotokoll unterschreiben Sie. Wir helfen Ihnen, vorher zu wissen, welche Punkte offen sind, wie sie technisch einzuordnen sind und welche Wege offenstehen: Abnahme, Abnahme samt Vorbehalt oder zuerst Nachbesserung.
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